Wiener Veranstaltungs-Checker ab 01.10.2021

  • Hilfestellung für Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Wien ab 01. Oktober 2021 (nach §§ 12 bis 17 2. Covid-19-Maßnahmenverordnung und der Wiener COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021)

    Hier erfahren Sie - rechtlich unverbindlich und vereinfachend - ob eine Zusammenkunft im Rahmen einer Veranstaltung, einer Fach- und Publikumsmesse, eines Gelegenheitsmarktes oder einer Hochzeit ab 01. Oktober 2021 in Wien erlaubt ist. Weiters erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Personen einhalten müssen, die dies organisieren oder daran teilnehmen.

    Manche Zusammenkünfte können stattfinden, ohne dass Sie die Behörde informieren.

    Manche Zusammenkünfte müssen Sie anzeigen, das heißt, Sie als verantwortliche Person für eine Zusammenkunft müssen die zuständige Behörde informieren.

    Für manche Zusammenkünfte brauchen Sie eine Genehmigung - für diese müssen Sie ansuchen.

    Manche Zusammenkünfte sind auch nicht erlaubt.

    Die zuständige Behörde in Wien ist grundsätzlich der Wiener Gesundheitsdienst (MA 15).

    Neben dieser Verordnung können weitere Genehmigungen nach anderen Bestimmungen nötig sein, zum Beispiel nach der Straßenverkehrsordnung oder dem Wiener Veranstaltungsgesetz.

    Veranstaltungen im Bildungsbereich und zur Religionsausübung sind hier nicht abgebildet - für allfällige Zusammenkünfte danach wählen Sie bitte "sonstige Zusammenkünfte, die nicht im privaten Wohnbereich stattfinden".