Städtebund-Veranstaltungs-Checker ab 01.10.2021

  • Hilfestellung für Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab 01. Oktober 2021 (nach §§ 12 bis 17 2. Covid-19-Maßnahmenverordnung)

    Hier erfahren Sie - rechtlich unverbindlich und vereinfachend - ob eine Zusammenkunft im Rahmen einer Veranstaltung, einer Fach- und Publikumsmesse, eines Gelegenheitsmarktes oder eines Ferienlagers ab 01. Oktober 2021 erlaubt ist. Weiters erfahren Sie, welche Voraussetzungen die Personen einhalten müssen, die dies organisieren oder daran teilnehmen.

    Manche Zusammenkünfte können stattfinden, ohne dass Sie die Behörde informieren.

    Manche Zusammenkünfte müssen Sie anzeigen, das heißt, Sie als verantwortliche Person für eine Zusammenkunft müssen die zuständige Behörde informieren.

    Für manche Zusammenkünfte brauchen Sie eine Genehmigung - für diese müssen Sie ansuchen.

    Manche Zusammenkünfte sind auch nicht erlaubt.

    Die zuständige Behörde ist grundsätzlich die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bzw. die Bezirkshauptmannschaft.

    Neben dieser Verordnung können weitere Genehmigungen nach anderen Bestimmungen nötig sein, zum Beispiel nach der Straßenverkehrsordnung.

    Veranstaltungen im Bildungsbereich und zur Religionsausübung sind hier nicht abgebildet - für allfällige Zusammenkünfte danach wählen Sie bitte "sonstige Zusammenkünfte, die nicht im privaten Wohnbereich stattfinden.