Wiener Energiebonus ’22 - Einkommensvoraussetzungen - Assistent
-
Wiener Energiebonus’22
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie mit Ihrem Einkommen ein Ansuchen für den Wiener Energiebonus ’22 stellen können.
Die folgenden Informationen sind eine Orientierungshilfe.Allgemeine Informationen und die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf wien.gv.at/energiebonus22.
Hinweis:
Wenn Sie im Jahr 2021 ausschließlich Einkommen aus einer der untenstehenden Leistungen bzw. eine Kombination davon hatten, erfüllen Sie die Voraussetzungen betreffend den Einkommensgrenzen und benötigen diesen Assistenten zur Einkommensermittlung nicht:
- Wiener Mindestsicherung
- Wiener Grundversorgung
- Wohnbeihilfe
- AlVG- und AMSG-Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfen, Umschulungsgeld, Beihilfe zur Deckung zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. Beihilfen zu den Kurskosten und zu den Kursnebenkosten, Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
- AMFG-Beihilfen
- Kinderbetreuungsgeld
- Wochengeld
- Diverse Beihilfen wie Studienbeihilfen
- Versorgungsleistungen und Entschädigungsleistungen wie z. B. Opferrenten
- Pflegegeld
- Alimente